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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines Rechtsgeschäfte und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.

Dem Kunden sind diese Einkaufs- und Geschäftsbedingungen zur Kenntnis gebracht worden.

Es gelten ausschließlich unsere Einkaufs- und Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Der Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung hiermit ausdrücklich einverstanden.

Gesonderte oder abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurden. Bestellungen und Auftragsbestätigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hiervon sind Kaufverträge nicht berührt, die mündlich abgeschlossen wurden und dem Kunden die gewünschte Ware bereits übergeben wurde.

2. Leistungen (Midi - File)

freshmusic bietet dem Kunden die Überlassung von Musiktiteln in Form von Midi-Files an. Das Format "AlpinMaster" ( MMC / LIMEX MIDI-Prof.3 ) wird erst nach erfolgter Codierung ( Software-Download unter www.limex.co.at ) des Kunden richtig wiedergegeben.

Darstellungen und Beschreibungen der Midi-Files im Internet und in Produktbeschreibungen sind keine Eigenschaftszusicherungen. Dem Kunden sind die technischen Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen der Midi - Files bekannt. Auf Anfrage teilen wir weitere technische Einzelheiten mit.

3. Angebot und Preis

Unser Angebot ist stets unverbindlich und freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise (Tagespreise). Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt., Verpackungs-, Versand- sowie Porto- bzw. Fracht-, Zustellungskosten innerhalb Deutschlands ab Geschäftsstelle München.

Lieferung, Lieferzeit und Lieferumfang

Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Eine Lieferzeit wurde von uns eingehalten, wenn wir die Ware rechtzeitig an das zur Lieferung beauftragte Unternehmen übergeben haben. Ist uns eine Lieferung zu einem vertraglich vereinbarten Termin aus Gründen die wir zu vertreten haben nicht möglich, so hat der Kunde uns schriftlich in Verzug zusetzen, und uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

4. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Empfängers bzw. Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, die Art und Weise, wie auch das Unternehmen, für den Versand zu wählen, wenn der Kunde rechtzeitig keine Angaben macht. Rücksendungen gelieferter Waren, ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis, werden grundsätzlich nicht angenommen. Entstehende Transport- sowie Lagerungskosten u.ä. trägt in jedem Falle der Kunde.

5. Zahlungsbedingungen, Abzahlungsverträge

Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen. Bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen gegenüber dem Kunden steht die Einräumung der Nutzungsrechte unter der Bedingung des vollständigen Ausgleichs dieser Forderungen. Wir können die Nutzungsbefugnisse widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät und auch auf schriftliche Abmahnung mit Widerrufsandrohung nicht zahlt oder wenn er die Nutzungsbedingungen nicht einhält. Ist der Kunden Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, eben so wenig die Aufrechnung mit solchen. Verzugszinsen berechnen wir mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Refinanzierungszinssatz der Europäischenzentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Kunden eine geringere Belastung nachweist.

6 Nutzungsrechte (Software)

Der Kunde ist berechtigt, die Midi - Files auf einem beliebigen, technisch geeigneten Rechner/Abspielgerät zu nutzen. Die Midi - Files dürfen aber zu jedem Zeitpunkt immer nur von einer Person auf einem Rechner/Abspielgerät genutzt werden, niemals gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern/Abspielgeräten, weder durch denselben Kunden noch durch verschiedene Personen. Das Nutzungsrecht gilt nur für den Originaldatensatz der erworbenen Midi-Files. Der Kunde kann von den Midi-Files eine Sicherungskopie erstellen, die er jedoch nicht gleichzeitig neben den Originaldaten nutzen darf. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von fresh music nicht berechtigt, die Midi-files in anderer Weise als beschrieben zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten; die Midi-Files zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu erlauben; Bearbeitungen und Arrangements, die der Kunde hergestellt hat (auch Filmmusik und Multimediawerke, etc.), zu vervielfältigen und zu verbreiten; die in den Daten enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Datenidentifikation dienenden Merkmale zu verändern oder zu entfernen. Die Midi - Files an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde stellt die Nutzung der Dateien endgültig ein und behält keine Kopie zurück. Wir macht den Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam, daß folgende Nutzungen GEMA-melde- und vergütungspflichtig sind bzw. daß es hierzu der Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers der Musiktitel selbst (insbesondere der GEMA) bedarf, die Musiktitel aufzuführen, zu senden, öffentlich wiederzugeben oder sie Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen; Bearbeitungen und Arrangements (auch Filmmusik, Multimedia-Werke etc.) herzustellen, auszuführen, zu senden und in sonstiger Form öffentlich wiederzugeben. Entspricht die Nutzung der Midi - Files durch den Kunden nicht den Vorgaben dieser Erörterung und werden dadurch Schutzrechte von fresh music verletzt, ist fresh music berechtigt, ohne Nachweis die Vergütung für die entsprechenden Midi - Files in zweifacher Höhe als Mindestschaden zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

7. Mängel, Gewährleistung, Umtausch

freshmusic gewährleistet, daß die Midi - Files auf den ausgewiesenen Standards genutzt werden können. freshmusic übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Midi - Files für die vom Kunden vorgesehenen Aufgaben geeignet sind. freshmusic kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl von freshmusic durch Überlassung neuer Dateien oder dadurch, daß freshmusic Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen von Fehlern zu vermeiden. Falls die Nachbesserung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatzansprüche gilt, die gelieferten Waren bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind stets schriftlich zu rügen und müssen uns im Fall von offensichtlichen Mängeln spätestens 10 Tage nach Erhalt der betroffenen Waren vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist geht der Kunde des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diesbezüglich die Regelungen des HGB. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde eine angemessene Frist zu gewähren. Ist eine Nachbesserung möglich kann der Kunden keine Ersatzlieferung verlangen. Der Kunde ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederholt fehl, kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen Rechte durch eine Geldentschädigung, die der Wertminderung entspricht, abgefunden werden. Bei unberechtigten Mängelrügen trägt der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind, Notenbücher, Anleitungen, Beschreibungen,  elektronische Bauteile u.ä. sowie Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen, Gebrauchtgeräte und Softwareprogramme, es sei denn der Kunden weist eine mangelhafte Lieferung nach.

8. Garantie

Für die von uns verkauften Waren übernehmen wir keine über die gesetzlich Haftung hinausgehende Garantie.

9. Nichtabnahme bestellter Ware

Der Kunden ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (keine Lieferung über uns) erfolgt die Übergabe in unseren Geschäftsräumen innerhalb der dem Kunden in der Bereitstellungsanzeige gesetzten Frist. Der Kunden ist verpflichtet den Liefergegenstand innerhalb der Frist abzuholen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert. Bleibt der Kunden mit der Annahme des Liefergegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunden die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunden, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.

10. Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

11. Datenschutzerklärung

Auf dieser Website werden mit Technologien der etracker GmbH Daten zu Marketing- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus diesen Daten werden unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt. Hierzu können Cookies eingesetzt werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers.
Die mit den etracker-Technologien erhobenen Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. 
Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

13. Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Seiten sind verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung den Grenzen des AGB-Gesetzes soweit als möglich entspricht. Allgemeine Geschäftsbedingungen freshmusic - Studios


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